ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
WAS SIE WISSEN MÜSSEN
ALLGEMEINES
LIEFERUNG
REGISTER
Abschluss
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen,
soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart worden ist. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden keine Anwendung und
verpflichten uns nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen
Anerkennung. Soweit der Inhalt früherer Schreiben oder Verhandlungen mit
dieser AGB im Widerspruch stehen sollte, ist die letztere maßgebend.
Abänderungen dieser AGB zu Ungunsten des Verkäufers sind nur wirksam,
wenn sie von dem Verkäufer unter Angabe der Nummer und des Datums der
Verkaufsbestätigung als Nachtrag schriftlich bestätigt worden sind.
Angebote
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers ohne Gewähr für die Wahl des
Transportmittels. Die Gefahr des Unterganges und der Beschädigung der
Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware verladen ist.
Verpackung
Die Verpackung ist im Kaufpreis enthalten und wird nicht zurückgenommen.
Lieferung
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Werden sie erheblich
überschritten, hat der Käufer die ihm vom Gesetz zugebilligten Rechte. Unser Mindestbestellwert für die portofreie Lieferung bezieht sich ausschließlich auf Lagerware und muss pro Sendung verstanden werden.
Preise / Preisveränderungen
Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen werden
zusätzlich berechnet. Den bestätigten Preisen liegen die am Tage des
Vertragsabschlusses geltenden Frachten, Zölle, Gebühren und Steuern,
Hafenkosten und ähnliche Preisbestandteile zugrunde; werden solche
Preisbestandteile erhöht, ist der Verkäufer berechtigt, diese Erhöhung
dem Käufer weiter zu belasten.
Reklamationen
Etwaige Reklamationen müssen im Falle offensichtlicher Mängel bei
Verlust der Gewährleistungsansprüche sofort, spätestens innerhalb von 2
Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Mängel,
welche auch bei sorgfältiger Überprüfung nicht entdeckt werden konnten,
sind unverzüglich nach Ihrer Feststellung schriftlich zu rügen,
anderenfalls sind auch insoweit sämtliche Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen. Auch berechtigte Reklamationen geben dem Käufer kein
Recht, die Annahme der Ware zu verweigern oder zu verzögern.
Gewährleistung / Haftung
Fehlerhafte Gegenstände tauschen wir entweder kostenlos aus, erteilen eine Gutschrift oder bessern die Fehler nach. Dies bleibt unserer Wahl überlassen. Die Gewährleistungsfrist beträgt, außer in Fällen des Vorsatzes, 1 Jahr ab Lieferung der Ware (Rechnungsdatum). Ist mit dem Gegenstand bereits eine Leistung erbracht worden, wird diese angerechnet. Voraussetzung ist jeweils eine schriftliche Beanstandung seitens des Bestellers, der eine detaillierte Fehlerbeschreibung, sowie gegebenenfalls Muster beizufügen sind. Die Gegenstände müssen frei Haus an uns zurückgesendet werden. Garantieansprüche, Produkteigenschaften sind in jedem Falle nicht gegen uns, sondern gegen den jeweiligen Hersteller zu richten. Der Käufer verpflichtet sich die jeweiligen Garantiebestimmungen einzelner Hersteller zu akzeptieren und zu erfüllen. Der Verkäufer sichert dem Käufer keine besonderen Produkteigenschaften zu. Gewährleistungspflichten bestehen nicht wenn der Besteller einen Fehler nicht unverzüglich anzeigt oder der aufgetretene Fehler im ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass die Kaufsache unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder der Gegenstand zuvor von einem nicht qualifizierten Betrieb oder einer nicht fachkundigen Person instandgesetzt worden ist oder in den Gegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung wir nicht genehmigt haben oder der Gegenstand in nicht genehmigter Weise verändert worden ist oder der Besteller Weisungen über die Behandlung, Pflege und Wartung des Gegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Offensichtliche Fehler sind unverzüglich ab Leistung, insbesondere Lieferung schriftlich mitzuteilen, andernfalls ist der Besteller hiermit ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Versandschäden. Diese hat der Besteller sofort dem Spediteur und/oder Frachtführer zu melden. Sie sind schriftlich auf dem Frachtbrief zu vermerken. Bestellungen von Artikeln, die wir in unserem Sortiment nicht führen, können nicht storniert werden.
Zahlung
Zahlung sofort ab Rechnungsdatum netto. Die Hingabe von Schecks gilt erst dann als Zahlung, wenn diese Papiere endgültig eingelöst worden sind. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort nach Aufgabe fällig. Die gezahlten Beträge werden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Eine Aufrechnung des Käufers mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer ist ebenso ausgeschlossen wie die Ausübung eines sonstigen Zurückbehaltungsrechtes, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Im Falle des Zahlungsverzuges
ist der Verkäufer ungeachtet der ihm zustehenden weiteren Rechte,
insbesondere aus §326 BGB, berechtigt, die Erstattung desjenigen
Schadens zu fordern, der ihm durch den Zahlungsverzug entsteht,
mindestens jedoch Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Bundesbank. Dies gilt auch im Falle einer Stundung.
Eigentumsvorbehalt
Einfacher Eigentumsvorbehalt (Kontokorrent-/Saldoklausel (Geschäftsverbindungsklausel)
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer
hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird
Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit
Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen,
veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird
Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung Verbindung - zusammen mit
nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon
jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem
Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser
Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis
des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen
Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen,
dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu
gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung
mitteilt.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.
Scheck-/Wechsel-Klausel
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die dieser zugrundeliegenden Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
Übersicherungsklausel
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als (hier wäre die Prozent-Marge in der jeweiligen Branche einzusetzen, jedoch maximal 20 %) übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Herausgabe des Vorbehaltsguts
Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der ihm gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung seiner Forderungen durch den Käufer gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Eingriffe Dritter in das Vorbehaltsgut
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte des Verkäufers hat der Käufer ihn unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit ihm alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers Ansprüche an ihn abzutreten. Der Käufer ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten - einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten - verpflichtet, die dem Verkäufer durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
Verwendung von Daten / Datenschutzbestimmung
Hinsichtlich der Datenschutzbestimmung verweisen wir auf nachfolgende Seite: so gehen wir mit Ihren Daten um.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Ort des
Verkäufers. Gerichtsstand auch für Scheckklagen ist Pinneberg. Der
Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG)
findet keine Anwendung.
Anpassung
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die Vertragspartner werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Umsatzsteuernummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE811990090
Registergericht: HR Pinneberg
Registernummer: HRB4057
Geschäftsführer: Georg Winterholt, Malte Winterholt